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Was du tun kannst, wenn du im Urlaub krank wirst – Mach dich schlau in Punkto Arbeitsrecht!

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Du hast lange auf deinen Urlaub hingefiebert, dich auf die freie Zeit gefreut – und dann das: Du wirst krank. Es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als die wohlverdiente Erholung krank im Bett verbringen zu müssen. Doch was passiert in diesem Fall eigentlich arbeitsrechtlich? Verliert man die Urlaubstage, wenn man sie krank im Bett verbringt? Und was musst du tun, um deine Rechte zu wahren? In diesem Artikel erfährst du, welche Schritte im Falle einer Erkrankung während deines Urlaubs wichtig sind und wie du sicherstellst, dass du deinen Urlaub trotzdem nachholen kannst.

Krank im Urlaub: Was sagt das Arbeitsrecht?

Die gute Nachricht zuerst: Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, verlierst du diese Urlaubstage nicht. Laut Arbeitsrecht werden Tage, an denen du durch eine Krankheit arbeitsunfähig bist, nicht als Urlaubstage angerechnet. Dafür gibt es eine klare Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das besagt, dass dein Anspruch auf Erholungsurlaub bestehen bleibt, auch wenn du krank bist. Doch damit diese Tage nicht einfach als verbraucht gelten, musst du einige wichtige Schritte beachten.

Zunächst einmal solltest du wissen, dass du im Krankheitsfall deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren musst. Das gilt nicht nur für die Arbeitstage, sondern auch, wenn du im Urlaub erkrankst. Wenn du also merkst, dass du dich krank fühlst und nicht mehr in der Lage bist, deinen Urlaub zu genießen, solltest du deinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Am besten rufst du direkt an oder schickst eine E-Mail, um zu bestätigen, dass du krank bist.

Neben der rechtzeitigen Information deines Arbeitgebers ist es wichtig, dass du auch ein ärztliches Attest einholst. Das bedeutet, dass du zum Arzt gehen und dir deine Krankheit bescheinigen lassen musst. Nur mit einem solchen Attest kannst du später nachweisen, dass du tatsächlich krank warst und deshalb deine Urlaubstage nachholen möchtest. Die Krankmeldung solltest du so schnell wie möglich an deinen Arbeitgeber weiterleiten – auch wenn du gerade im Ausland bist.

Was passiert mit deinen Urlaubstagen?

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen kannst, werden die Tage, an denen du krankgeschrieben warst, nicht als Urlaubstage gewertet. Sie gelten stattdessen als Krankheitstage. Dein Urlaub wird dadurch sozusagen „unterbrochen“, und du kannst die verlorenen Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Es ist also nicht so, dass du Pech gehabt hast, nur weil du in der Urlaubszeit krank geworden bist.

Die Urlaubstage, die du aufgrund der Krankheit nicht nutzen konntest, stehen dir weiterhin zu. Du kannst sie nach deiner Genesung mit deinem Arbeitgeber abstimmen und an einem anderen Zeitpunkt nehmen. Wichtig ist dabei, dass du den Urlaubsanspruch möglichst zeitnah klärst, sobald du wieder gesund bist. Es ist ratsam, direkt nach deiner Rückkehr ins Büro zu besprechen, wann du die entgangenen Urlaubstage nachholen kannst. In der Regel wirst du dabei keine Schwierigkeiten haben, solange du die Krankmeldung fristgerecht abgegeben hast.

Es ist jedoch zu beachten, dass du die Krankheitstage nur dann zurückerstattet bekommst, wenn du auch tatsächlich arbeitsunfähig warst. Leichte Beschwerden, die dich nicht daran hindern, den Urlaub zu genießen, gelten nicht als Grund für eine nachträgliche Urlaubsverschiebung. Es muss also eine ernsthafte Erkrankung vorliegen, die es dir unmöglich macht, die Zeit als Erholungsurlaub zu nutzen.

Krank im Ausland: Was musst du beachten?

Gerade im Urlaub sind viele von uns im Ausland unterwegs, sei es für einen Strandurlaub in Spanien, eine Städtereise nach Paris oder einen Abenteuerurlaub in Thailand. Doch was passiert, wenn du im Ausland krank wirst? Auch in diesem Fall gelten die oben beschriebenen Regelungen – aber es gibt ein paar zusätzliche Punkte, die du beachten solltest.

Zunächst einmal ist es besonders wichtig, deinen Arbeitgeber auch im Ausland schnellstmöglich über deine Krankheit zu informieren. Das kann per Telefon, E-Mail oder in dringenden Fällen sogar per Nachricht über Messenger-Dienste geschehen. Solange du deinen Arbeitgeber über deine Arbeitsunfähigkeit informierst, bist du auf der sicheren Seite.

Neben der Kommunikation mit deinem Arbeitgeber ist es entscheidend, dass du auch im Ausland ein ärztliches Attest bekommst. Auch hier gilt: Ohne Bescheinigung eines Arztes kannst du nicht nachweisen, dass du tatsächlich krank warst und deinen Urlaub nicht genießen konntest. Die ärztliche Bescheinigung sollte so detailliert wie möglich sein und deine genaue Diagnose sowie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Manche Arbeitgeber verlangen zusätzlich eine Übersetzung der Krankmeldung, besonders wenn sie in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst wurde. Informiere dich am besten im Vorfeld, wie dein Arbeitgeber dies handhabt.

Es kann außerdem ratsam sein, dich schon vor dem Urlaub über die medizinische Versorgung am Urlaubsort zu informieren, besonders wenn du eine Fernreise planst. So weißt du im Notfall, wohin du dich wenden kannst, falls du medizinische Hilfe brauchst. Es ist außerdem sinnvoll, immer eine Kopie deiner Versicherungsunterlagen dabeizuhaben, damit du im Krankheitsfall sofort die richtigen Schritte einleiten kannst.

Was passiert mit dem Krankengeld?

Wenn du im Urlaub krank wirst und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kannst, wirst du so behandelt, als ob du in dieser Zeit regulär arbeitsunfähig wärst. Das bedeutet, dass du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast. Dein Arbeitgeber muss dir also weiterhin dein Gehalt zahlen, auch wenn du krank im Urlaub bist. Hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz, das besagt, dass du im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang dein Gehalt in voller Höhe von deinem Arbeitgeber bekommst, solange du eine gültige Krankmeldung vorlegst.

Sollte deine Erkrankung länger andauern, also über den Zeitraum der Lohnfortzahlung hinausgehen, kannst du nach Ablauf der sechs Wochen Krankengeld von deiner Krankenkasse erhalten. Dieses Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent deines Nettogehalts. In der Praxis kommt es selten vor, dass jemand so lange krank ist, aber es ist gut zu wissen, dass du in solch einem Fall abgesichert bist.

Wenn du übrigens bereits vor deinem Urlaub krankgeschrieben warst und währenddessen noch nicht wieder gesund bist, gelten dieselben Regelungen. Auch in diesem Fall kannst du die Urlaubstage, die du nicht nutzen konntest, nachholen. Entscheidend ist immer, dass du eine Krankmeldung hast, die deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Fazit: Was du tun musst, wenn du im Urlaub krank wirst

Krank im Urlaub zu werden, ist ärgerlich – aber es bedeutet nicht, dass du deine Urlaubstage einfach verlierst. Dank der Regelungen im Arbeitsrecht kannst du deine entgangenen Urlaubstage nachholen, solange du einige grundlegende Schritte befolgst. Dazu gehört vor allem, dass du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Erkrankung informierst und ein ärztliches Attest einholst. Nur so kannst du sicherstellen, dass die Krankheitstage nicht als Urlaubstage zählen und du den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachholen kannst.

Es ist wichtig, die formalen Schritte zu beachten, auch wenn du im Ausland krank wirst. Halte dich an die Vorgaben und dokumentiere deine Krankheit korrekt, damit du keine Schwierigkeiten hast, deine Urlaubstage zurückzubekommen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Krankheitstage nicht als Urlaub anzurechnen, und du hast das Recht, die verlorenen Tage nach deiner Genesung in Anspruch zu nehmen.

Am Ende gilt: Urlaub soll dir Erholung bringen – und das ist auch dann möglich, wenn dir eine Krankheit dazwischenkommt. Solange du deine Rechte kennst und richtig handelst, steht einer nachträglichen Urlaubsentspannung nichts im Wege.

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